Wir gönnen uns eine Verschnaufspause vom 09.07. bis einschließlich 18.07.!
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Was ist die 1. BImSchV?

Die 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) regelt in Deutschland den Betrieb von Feuerungsanlagen, die nicht unter die Genehmigungspflicht des §4 BImSchG falle; dies sind vor allem Kleinfeuerungsanlagen im häuslichen Bereich. Ein Ziel der Verordnung ist es u. a. eine effizientere Energieverwendung zu fördern.

 

 

Übergangsregelungen der Verordnung:

 

Alte und ältere Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 außer Betrieb genommen werden.

Grund dafür sind zu hohe Emissionswerte.

Generell liegt der Grenzwert für Staub bei max. 0,15 Gramm je Kubikmeter Abgasluft und für Kohlenstoffmonoxid (CO2) bei max. 4 Gramm je Kubikmeter Abgasluft.

Diese Werte können alte Anlagen nicht einhalten und müssen somit ausgetauscht oder nachgerüstet werden.

Das jeweilige Typenschild eines Ofens gibt Auskunft, oder sprechen Sie Ihren zuständigen Schornsteinfegermeister an, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

 

Unsere Kaminöfen und Pelletöfen sind selbstverständlich auf dem aktuellsten Stand und erfüllen somit die Norm.

 

 

 

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